Drängeln? - Es geht auch billiger!
Verfasst: Donnerstag 23. November 2006, 07:17
Drängelt Ihr noch, oder überholt Ihr schon rechts?
Auf dem letzten Stammtisch kam das Tehma auf, dass das sogenannte "drängeln" auf der Autobahn die teurere Variante ist und dass es auch billiger geht. (Dies soll jetzt auf keinen Fall ein Aufruf zum Verstoß gegen geltende Gesetze und regeln sein, sowas liegt mir absolut fern!)
Doch sicherlich kennt Ihr alle die Situation...
Autobahn rechte Spur frei bis fast zum Horizont aber kaum einer fährt rechts. Selbst wenn man selbst deutlich schneller unterwegs ist, es wird i.d.R. kein Platz gemacht. ...und wen interessiert's? NIEMANDEN! Weder Polizei noch Rechtsprechung setzen sich durch...
Man selbst wird behindert und macht man auf sich aufmerksam (wecken des Vorausfahrenden z.B. mit einem kurzem Betätigen der Lichthupe), wird man, wenn's dumm läuft, auch noch bestraft.
Derjenige rechtswidrig und vorallem unnötig die linke Spur blockiert kommt in einer Vielzahl der Fälle ungeschoren davon.
Einen Blick in den Bußgeldkatalog schafft hier vollkommen neue Perspektiven...
Da wäre zuerst mal das sog. Drängeln:
Tabelle 2: Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug
Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug betrug in Metern
Nr. Regelsatz in Euro Fahrverbot Punkte
12.5 a) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
12.5.1 weniger als 5/10 des halben Tachowertes € 40 / 1 Punkt
12.5.2 weniger als 4/10 des halben Tachowertes € 60 / 2 Punkte
12.5.3 weniger als 3/10 des halben Tachowertes € 100 / 1 Monat *) Fahrverbot / 3 Punkte
12.5.4 weniger als 2/10 des halben Tachowertes € 150/ 2 Monate *) Fahrverbot / 4 Punkte
12.5.5 weniger als 1/10 des halben Tachowertes € 200 / 3 Monate *) Fahrverbot / 4 Punkte
*) soweit die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt
Nr. Regelsatz in Euro Fahrverbot Punkte
12.6 b) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
12.6.1 weniger als 5/10 des halben Tachowertes € 60 / 2 Punkte
12.6.2 weniger als 4/10 des halben Tachowertes € 100 / 3 Punkte
12.6.3 weniger als 3/10 des halben Tachowertes € 150 / 1 Monat Fahrverbot / 4 Punkte
12.6.4 weniger als 2/10 des halben Tachowertes € 200 / 2 Monate Fahrverbot / 4 Punkte
12.6.5 weniger als 1/10 des halben Tachowertes € 250 / 3 Monate Fahrverbot / 4 Punkte
"Drängeln" kann also mit bis zu 250 Euro, 4 Punkten und 3 Monaten Fahrverbot ein teuerer Spaß werden, vorallem wenn man den Schwachsinn unseres vollkommen abgedrehten Oberabzockers Tiefensee (Bundesverkehrsminister) in der heutigen Zeitung liest: "Bußgelder für zu schnelles Fahren und "drängeln" bis zu 3.000 Euro"
Dagegen wird der Tatbestand eines sauberen Überholvorganges auf der rechten Spur glatt zu einem Fall für die Portokasse:
Tatbestand: 17
Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt € 50 3 Pkt. kein Fahrverbot!
Noch genialer ist die Lösung Standstreifen:
Tatbestand 88
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 50 €
2 Pkt. kein Fahrverbot!
Daraus würde folgen... am günstigsten ist es auf dem Standstreifen an dem/der Verkehrsbehinderer/in vorbei zu fahren, gefolgt von einem sauberen Überholmanöver auf dem rechten Fahstreifen.
Ob natürlich die Rennleitung dass genauso sieht, weiß ich nicht. Ebenso fraglich ist, ob ein Richterlein (so es zu einer Vehandlung kommt) es so sieht. Leider sind wir ja ein Land, in dem Gesetzestexte nur noch reine Auslegungssache sind und jedes Richterlein im Grunde machen kann, was es will.
Grundsätzlich müssen wir uns, wollen wir mal schneller unterwegs sein, wohl weiterhin die Bevormundung von Trödlern, unfähigen Autofahrern, Oberlehrern, rücksichtslosen langsamen dauer-Linksfahrern usw. klaglos gefallen lassen.
Viele Grüße
Michael
Auf dem letzten Stammtisch kam das Tehma auf, dass das sogenannte "drängeln" auf der Autobahn die teurere Variante ist und dass es auch billiger geht. (Dies soll jetzt auf keinen Fall ein Aufruf zum Verstoß gegen geltende Gesetze und regeln sein, sowas liegt mir absolut fern!)
Doch sicherlich kennt Ihr alle die Situation...
Autobahn rechte Spur frei bis fast zum Horizont aber kaum einer fährt rechts. Selbst wenn man selbst deutlich schneller unterwegs ist, es wird i.d.R. kein Platz gemacht. ...und wen interessiert's? NIEMANDEN! Weder Polizei noch Rechtsprechung setzen sich durch...
Man selbst wird behindert und macht man auf sich aufmerksam (wecken des Vorausfahrenden z.B. mit einem kurzem Betätigen der Lichthupe), wird man, wenn's dumm läuft, auch noch bestraft.
Derjenige rechtswidrig und vorallem unnötig die linke Spur blockiert kommt in einer Vielzahl der Fälle ungeschoren davon.
Einen Blick in den Bußgeldkatalog schafft hier vollkommen neue Perspektiven...
Da wäre zuerst mal das sog. Drängeln:
Tabelle 2: Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug
Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug betrug in Metern
Nr. Regelsatz in Euro Fahrverbot Punkte
12.5 a) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
12.5.1 weniger als 5/10 des halben Tachowertes € 40 / 1 Punkt
12.5.2 weniger als 4/10 des halben Tachowertes € 60 / 2 Punkte
12.5.3 weniger als 3/10 des halben Tachowertes € 100 / 1 Monat *) Fahrverbot / 3 Punkte
12.5.4 weniger als 2/10 des halben Tachowertes € 150/ 2 Monate *) Fahrverbot / 4 Punkte
12.5.5 weniger als 1/10 des halben Tachowertes € 200 / 3 Monate *) Fahrverbot / 4 Punkte
*) soweit die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt
Nr. Regelsatz in Euro Fahrverbot Punkte
12.6 b) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
12.6.1 weniger als 5/10 des halben Tachowertes € 60 / 2 Punkte
12.6.2 weniger als 4/10 des halben Tachowertes € 100 / 3 Punkte
12.6.3 weniger als 3/10 des halben Tachowertes € 150 / 1 Monat Fahrverbot / 4 Punkte
12.6.4 weniger als 2/10 des halben Tachowertes € 200 / 2 Monate Fahrverbot / 4 Punkte
12.6.5 weniger als 1/10 des halben Tachowertes € 250 / 3 Monate Fahrverbot / 4 Punkte
"Drängeln" kann also mit bis zu 250 Euro, 4 Punkten und 3 Monaten Fahrverbot ein teuerer Spaß werden, vorallem wenn man den Schwachsinn unseres vollkommen abgedrehten Oberabzockers Tiefensee (Bundesverkehrsminister) in der heutigen Zeitung liest: "Bußgelder für zu schnelles Fahren und "drängeln" bis zu 3.000 Euro"
Dagegen wird der Tatbestand eines sauberen Überholvorganges auf der rechten Spur glatt zu einem Fall für die Portokasse:
Tatbestand: 17
Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt € 50 3 Pkt. kein Fahrverbot!
Noch genialer ist die Lösung Standstreifen:
Tatbestand 88
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 50 €
2 Pkt. kein Fahrverbot!
Daraus würde folgen... am günstigsten ist es auf dem Standstreifen an dem/der Verkehrsbehinderer/in vorbei zu fahren, gefolgt von einem sauberen Überholmanöver auf dem rechten Fahstreifen.
Ob natürlich die Rennleitung dass genauso sieht, weiß ich nicht. Ebenso fraglich ist, ob ein Richterlein (so es zu einer Vehandlung kommt) es so sieht. Leider sind wir ja ein Land, in dem Gesetzestexte nur noch reine Auslegungssache sind und jedes Richterlein im Grunde machen kann, was es will.
Grundsätzlich müssen wir uns, wollen wir mal schneller unterwegs sein, wohl weiterhin die Bevormundung von Trödlern, unfähigen Autofahrern, Oberlehrern, rücksichtslosen langsamen dauer-Linksfahrern usw. klaglos gefallen lassen.
Viele Grüße
Michael