Neuregelung der KFZ-Steuer...
Verfasst: Dienstag 27. Januar 2009, 06:41
Moin,
für diejenigen die heute schon die Zeitung gelesen haben und sich auf die Suche des CO2-Ausstoßes vom Zetti gemacht haben, hier die Info zur KFZ-Steuerreform aus Berlin.
Die wichtigsten Punkte daraus:
Um die Kaufzurückhaltung abzumildern, hat die Bundesregierung in einem ersten Schritt mit dem Maßnahmenpaket zur Beschäftigungssicherung vom 5.11.2008 eine befristete Kfz-Steuerbefreiung eingeführt. In einem zweiten Schritt wird sie so schnell wie technisch umsetzbar die gegenwärtige Kfz Steuer auf eine emissionsbezogene Kfz-Steuer umstellen. Die Umstellung soll möglichst zum 1.7.2009 erfolgen. Damit wird Rechtsklarheit geschaffen, so dass Käufer rasch Planungssicherheit erlangen.
Eckpunkte:
Demnach haben wir erstmal noch 4 Jahre Ruhe... es bleibt für uns also erstmal alles wie es ist...
Viele Grüße
Michael
für diejenigen die heute schon die Zeitung gelesen haben und sich auf die Suche des CO2-Ausstoßes vom Zetti gemacht haben, hier die Info zur KFZ-Steuerreform aus Berlin.
Die wichtigsten Punkte daraus:
Um die Kaufzurückhaltung abzumildern, hat die Bundesregierung in einem ersten Schritt mit dem Maßnahmenpaket zur Beschäftigungssicherung vom 5.11.2008 eine befristete Kfz-Steuerbefreiung eingeführt. In einem zweiten Schritt wird sie so schnell wie technisch umsetzbar die gegenwärtige Kfz Steuer auf eine emissionsbezogene Kfz-Steuer umstellen. Die Umstellung soll möglichst zum 1.7.2009 erfolgen. Damit wird Rechtsklarheit geschaffen, so dass Käufer rasch Planungssicherheit erlangen.
Eckpunkte:
- Linearer, an der CO2-Emission orientierter Tarif (Steuersatz 2 Euro je g/km).
- CO2-Freibetrag: Eine Basismenge von CO2-Ausstoß soll steuerfrei sein (2010 und 2011: 120g/km, 2012 und 2013: 110g/km, ab 2014: 95g/km).
Steuer-Sockelbetrag als Mindestbesteuerung.
- Altbestand: Der Altbestand (Zulassung vor dem 5.11.2008) wird nach einer Übergangszeit ab 2013 schonend in die CO2-Besteuerung überführt. Über den Umfang der Besteuerung des Altbestands ab 2013 wird später entschieden.
- Zeitgleich mit der Umstellung auf eine CO2-basierte Kfz-Steuer soll der Bund die Ertragskompetenz erhalten. Die Länder erhalten hierfür verfassungsrechtlich abgesichert als Kompensation einen jährlichen Festbetrag in Höhe des tatsächlichen Aufkommens des vergangenen Jahres. Der Bund übernimmt die Verwaltungskosten für die nächsten 5 Jahre in Höhe von 170 Mio. Euro p.a.
Demnach haben wir erstmal noch 4 Jahre Ruhe... es bleibt für uns also erstmal alles wie es ist...
Viele Grüße
Michael