auf der Suche nach unseren Sammelbestellungsreifen (eine "never ending story") bin ich über einen spannenden Onlineshop in England gestolpert...
Die handeln auch mit Exoten wie z.B. dem Yokohama AD08 in unserer Größe, den es in D gar nicht gibt! Ganz spannend ist auch die Rubrik "Trackday" für die sportlichen Schönwetterfahrer! ;-)
ABER noch ein Tip von mir:
Fragt vor Eurer Online-Bestellung von Reifen grundsätzlich nach der exakten DOT der Reifen und wenn ihr einen "Exoten" kaufen wollt, fragt vorher auch ob der Reifen ein "E-Zeichen" hat! Hier findet ihr Infos zu Reifen vom ADAC
der ADAC hat geschrieben: Produktionsdatum, DOT-Nummer
Seit dem Jahr 2000 wird das Herstellungsdatum als verschlüsselte vierstellige Nummer meist am Ende der DOT-Kennzeichnung angegeben. Die Stellen 1 und 2 stehen für die Produktionswoche, die Stellen 3 und 4 geben das Jahr an. Beispiel im Bild: 04. Woche im Jahr 2004. In Einzelfällen steht das Herstellungsdatum nicht nach oder am Ende der DOT-Nummer. Auch ist die vierstellige Nummer nicht auf beiden Reifenflanken eingeprägt. Grundsätzlich befinden sich allerdings die vier Ziffern in einem Oval wie auf dem Bild dargestellt.
Verschlüsselungs-System bis 1999: Bis Ende 1999 wurde das Herstellungsdatum des Reifens verschlüsselt in den letzten 3 Ziffern der sog. "DOT"-Nummer angeben. Die ersten beiden Stellen nennen die Produktionswoche, die letzte Ziffer ist die Endzahl des Jahres. Beispiel: 409 = 40. Woche 1999. Dass wir es mit den 90-iger Jahren zu tun haben, wird i.a. noch durch ein kleines Dreieck (rechts neben der 3-stelligen Zahl) deutlich gemacht.
E-Prüfzeichen
Das "ECE-Prüfzeichen" wird als "E" oder "e" dargestellt, es bestätigt die Einhaltung der europäischen Norm (ECE- R 30 für Pkw-Reifen).
Wichtig: Seit dem Produktionsdatum 1.10.98 (40. Woche 98, entspricht DOT-Nummer 4083) ist diese Kennzeichnung der Reifenflanke in Europa Pflicht. An einem Fahrzeug dürfen demzufolge keine Reifen montiert sein, die, sofern nach dem 1.10.98 produziert, dieses Prüfzeichen nicht aufweiÂsen. Im Rahmen der Hauptuntersuchung ("TÃœV") würde das als "schwerer Mangel" am Fahrzeug eingestuft. Ausnahme: Runderneuerte Autoreifen (siehe Punkt 8).
Viele Grüße
Michael